Der Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher läuft mit klaren Worten des Vorsitzenden Richters. Markus Quantius, Vize-Präsident des Landgerichts Wuppertal, dämpfte die Erwartungen beider Seiten deutlich. «Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage», sagte Quantius. Gleichzeitig machte er klar: «Sie sollten eigentlich erkennen, dass hier wenig zu holen ist.»
Die drei Angeklagten hatten versucht, die Familie Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Sie drohten mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos des schwer verletzten Formel-1-Rennfahrers im Darknet. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte Mitte Februar den Hauptangeklagten (54) zu drei Jahren Haft. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie erhielt zwei Jahre auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage wegen Beihilfe. Der Sohn des Hauptangeklagten (31) bekam sechs Monate auf Bewährung.
Der Sohn zog nun seine Berufung zurück – sein Urteil ist damit rechtskräftig. Richter Quantius kommentierte die Strafe: «Das erscheint mir nicht allzu hoch.» Auch beim Hauptangeklagten sieht der Richter kaum Spielraum: «Dass hier eine geringere Strafe als drei Jahre herauskommt, drängt sich nicht auf.»
Familie fordert höhere Strafe
Die Familie Schumacher will eine deutlich härtere Bestrafung des Ex-Sicherheitsmitarbeiters Markus F. durchsetzen. Familienanwalt Sven Schnitzer sagte RTL: «Ziel der Berufung ist, dass Herr F., der Angeklagte, nicht wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft zu der versuchten Erpressung verurteilt wird.» Die Nebenkläger hatten in erster Instanz vier Jahre Haft für F. gefordert. Corinna Schumacher hatte im Februar erklärt: «In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.»
Richter Quantius dämpfte auch diese Hoffnung. Zum Ex-Sicherheitsmitarbeiter sagte er: «Die Überlegungen des Amtsgerichts können nicht so weggewischt werden. Dass sie hier straffrei rausgehen werden: wenig wahrscheinlich.» Gleichzeitig zweifelte er an einer Verschärfung: «Es gibt keinen Geldfluss, keine unmittelbare Tatbeteiligung.» Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt. Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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